Landwirt scheitert vor dem Verwaltungsgericht Münster mit Eilantrag
Rinderhaltung ohne freien Auslauf verstößt gegen Tierschutz
Münster (epd). Ein Landwirt ist vor dem Verwaltungsgericht Münster mit einem Eilantrag gescheitert, der seine Rinder ohne täglichen Auslauf im Stall halten will. Die ganzjährige Anbindehaltung der Rinder verletze tierschutzrechtliche Vorschriften, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Gerichts (AZ: 11 L 843/19).
Donnerstag, 02.01.2020, 14:11 Uhr
aktualisiert: 02.01.2020, 14:14 Uhr