Fotografieren unter den Rock
Bundestag macht «Upskirting» zur Straftat
Heimliche Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern können zukünftig mit bis zu zwei Jahren bestraft werden. Der Bundestag hat auch noch weitere Verletzungen der Intimsphäre unter Strafe gestellt.
Freitag, 03.07.2020, 11:38 Uhr
aktualisiert: 03.07.2020, 11:40 Uhr