Behörden und Betroffene verunsichert – Ministerium stellt klar:
Maskenattest: Diagnose nennen ist nicht Pflicht
Düsseldorf (WB) -
Was muss in einem Attest stehen, mit dem sich jemand vom Tragen einer Corona-Maske befreien lassen möchte? Da sind sich Behörden in NRW nicht einig. Und die Rechtssprechung, die es dazu bisher in Nordrhein-Westfalen gibt und die eine Auflistung von Diagnosen verlangt, betrifft explizit nur Schüler.
Freitag, 04.12.2020, 21:46 Uhr
aktualisiert: 05.12.2020, 08:32 Uhr