Stichwort
Sicherungsverwahrung
Düsseldorf (dpa) - Eine sogenannte Sicherungsverwahrung ist laut NRW-Justizministerium rechtlich nicht als Strafe einzuordnen. Ihr Zweck ist es, gefährliche Täter zu bessern und die Allgemeinheit zu schützen.
Donnerstag, 05.09.2019, 14:47 Uhr
aktualisiert: 05.09.2019, 14:52 Uhr