Kommentar zum Verbot der „Wolfsbrigade 44“
Das richtige Signal
Die Hürden für Vereinsverbote sind im Grundgesetz zu Recht besonders hoch. Das Verbot der „Wolfsbrigade 44“ ist nicht nur eine gut begründete Ausnahme, sondern ein Ausdruck wehrhafter Demokratie. Denn die Neonazi-Gruppe richtet sich gezielt gegen die Verfassungsordnung.
Dienstag, 01.12.2020, 21:42 Uhr