Kommentar zum Urteil Staatsanleihen
Richter gegen Richter
Vordergründig geht es bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts um die Aufkäufe billionenschwerer Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank aus der Zeit vor der Corona-Krise. In dem Punkt ist die Entscheidung richtig: Konjunkturförderung ist nicht Sache der Euro-Währungshüter.
Dienstag, 05.05.2020, 19:53 Uhr
aktualisiert: 05.05.2020, 19:56 Uhr