Kommentar zu den Sanktionen bei Hartz IV
Fordern und fördern bleibt richtig
Der Streit über Hartz IV ist so alt wie das Gesetz selbst. Als die Arbeitsmarktreform vor nunmehr 14 Jahren in Kraft trat, erhofften sich die einen davon eine schnellere Arbeitsvermittlung. Für die anderen hingegen ist Hartz IV bis heute »Armut per Gesetz« – und der daran gekoppelte Strafkatalog des Teufels. Das Bundesverfassungsgericht hat die Sanktionen nun zwar in Teilen für grundgesetzwidrig erklärt, weil sie mit dem Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum kollidieren. Zugleich haben die obersten Richter aber auch das Prinzip des Forderns und Förderns bestätigt, wie es in Hartz IV angelegt ist. Eine gute Entscheidung. Nimmt sie doch denjenigen den Wind aus den Segeln, die eine gesellschaftlich finanzierte Leistung ohne jegliche individuelle Gegenleistung für die Krönung des Sozialstaats halten.