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Was man über die Corona-Impfung wissen muss
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Am 27. Dezember sind die Corona-Impfkampagnen in den Pflegeeinrichtungen in NRW gestartet. Danach waren die Mitarbeiter der Krankenhäuser an der Reihe. Vier Wochen später sollen nun die ersten zu Hause lebenden über 80-Jährigen geimpft werden - mit einer Woche Verzögerung.
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Wie ist die Impfaktion angelaufen?
Die Impfungen in NRW seien gut angelaufen, hieß es aus dem Ministerium. Auch zu möglichen gesundheitlichen Nebenwirkungen lägen bislang keine Erkenntnisse vor. Zum Start waren in NRW am Sonntag rund 9500 Menschen in mehr als 80 Pflegeeinrichtungen geimpft worden, wie die beiden Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Nordrhein und Westfalen-Lippe am Montag mitteilten. Geimpft wurden sowohl Bewohner der Senioren- und Pflegeeinrichtungen als auch deren Mitarbeiter.
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Überraschungen und Verzögerungen
Die Impfungen gegen Corona müssen in NRW wegen Lieferverzögerungen des Herstellers Biontech vorerst weitgehend pausieren. Das bevölkerungsreichste Bundesland bekommt nach Angaben von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU, Stand 21. Januar) in den kommenden Tagen 100 000 Impfdosen weniger als von Biontech zugesagt.
Bei der üblichen Rücklage der Hälfte der Lieferungen für die spätere zweite Impfung der Empfänger entspricht das rein rechnerisch eine erst spätere Impfmöglichkeit für 50 000 Menschen.
In den Pflegeeinrichtungen gab es dafür auch positive Überraschungen: Vereinzelt konnten mit dem Impfstoff sogar mehr Personen als geplant geimpft werden, weil in den Injektionsfläschchen teilweise mehr Impfkomponenten abgefüllt waren als berechnet. So blieb in einer Altenpflegeeinrichtung in Moers nach der Impfung von 180 Bewohnern noch genug Material für rund 50 weitere Spritzen übrig. Diese wurden daraufhin am Montag dem Pflegepersonal des Intensiv- und Corona-Bereichs eines Moerser Krankenhauses verabreicht, wie der Kreis Wesel mitteilte.
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Wann geht es in den Impfzentren los?
Am diesem Montag (25. Januar) werden in Nordrhein-Westfalen die ersten Impftermine für die zu Hause lebenden über 80-Jährigen vergeben. In den 53 Impfzentren soll dann ab dem 8. Februar geimpft werden. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat die Bevölkerungsgruppe aufgerufen, sich impfen zu lassen.
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Braucht man unbedingt zwei Impfungen?
Etwa drei Wochen nach der ersten Impfung ist eine zweite, eine Auffrischungsimpfung fällig. „Das kennt man auch von anderen Impfstoffen, etwa den ersten Impfungen am Lebensanfang“, erläutert Andreas Podbielski, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene an der Uni Rostock. „Manche Menschen bauen bereits nach der ersten Impfung einen ausreichenden Immunschutz auf, andere aber nicht. Man stellt mit der Auffrischungsimpfung sicher, dass die Impfwilligen tatsächlich vernünftig geschützt sind.“ Andernfalls sei es möglich, dass es trotz Impfung zu Erkrankungen kommt. Ein möglichst optimaler Schutz sei auch psychologisch wichtig, damit nicht der Eindruck entstehe, die Impfung tauge nichts.
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Was müssen Menschen tun, die zur ersten Impfgruppe gehören aber nicht in Einrichtungen wohnen?
Nichts. Nach den aktuellen Impfungen in Heimen sind die Menschen an der Reihe, die über 80 Jahre alt sind. Laumann rief Nachbarn und Verwandte auf, den alten Menschen zu helfen, die Impfzentren aufzusuchen. Menschen über 80 Jahre würden per Brief zu den Impfungen eingeladen. Pflegebedürftige zu Hause würden durch Hausärzte geimpft, kämen aber erst an die Reihe, wenn der Moderna-Impfstoff zugelassen sei.
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Wer kann sich zuerst impfen lassen, wer muss am längsten warten?
Nach der Impfverordnung des Bundes sollen anfangs Ältere über 80 Jahre und Pflegeheimbewohner zum Zuge kommen können, zudem Personal etwa in Notaufnahmen oder Corona-Stationen sowie in der Altenpflege. Insgesamt umfasst diese Gruppe der Ständigen Impfkommission (Stiko) beim Robert Koch-Institut (RKI) zufolge rund 8,6 Millionen Menschen. Zu denen, die am wenigsten dringlich zu impfen sind, gehören im Allgemeinen Menschen unter 60 Jahre, die weder Vorerkrankungen haben, noch mit Risikopatienten in Kontakt kommen oder berufsbedingt viele Menschen treffen. Das entspricht etwa 45 Millionen Menschen.
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Ist mit Nebenwirkungen zu rechnen?
Müdigkeit, Kopfweh, Schmerzen an der Einstichstelle - auf mögliche, übliche Impf-Nebenwirkungen muss man sich einstellen. Das geht aus einer jüngst im «New England Journal of Medicine» veröffentlichten Studie zum Biontech-Präparat hervor. Für die Studie wurden knapp 45.000 Männer und Frauen untersucht. Weitere Symptome: Schüttelfrost, Durchfall oder Muskel- und Gliederschmerzen, teilweise auch Fieber. Diese waren im Allgemeinen schwach bis mäßig und klangen nach kurzer Zeit wieder ab. Nicht angenehm, aber auch kein Anlass für größere Bedenken, sagen Impfexperten.
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Wie werden etwaige Nebenwirkungen überwacht?
Die Verträglichkeit des Impfstoffs wird auch nach der Zulassung weiter überprüft. Dafür setzt das zuständige Paul-Ehrlich-Institut auf Meldungen von Herstellern, Ärzten, aber auch von Patienten. Der einfachste Weg führt über die Plattform «nebenwirkungen.bund.de». Über eine Melde-App soll es zudem eine Beobachtungsstudie geben. Wer mitmacht, werde «mehrfach kontaktiert und um Angaben zu möglichen Reaktionen gebeten», teilte eine PEI-Sprecherin der dpa mit.
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Müssen die Menschen etwas für die Impfung bezahlen?
Nein. Sie soll gratis sein, egal ob und wie jemand versichert ist. Die Kosten für die Impfstoffe übernimmt der Bund. Dafür stehen im Etat 2021 zunächst 2,7 Milliarden Euro bereit. Die Kosten rund um die Impfungen insgesamt taxiert Spahn auf bis zu sechs Milliarden Euro.
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Wirkt der Impfstoff bei der neu aufgetauchten Virusvariante schlechter?
In etlichen Ländern wurde eine neue Variante des Coronavirus inzwischen nachgewiesen, mehrfach auch schon in Deutschland. Der Impfstoff von Biontech/Pfizer wirkt aber Analysen zufolge auch gegen bestimmte Varianten des Coronavirus. Untersucht wurden die Antikörper im Blut von 20 geimpften Menschen, wie aus der noch nicht in einem Fachjournal veröffentlichten und von unabhängigen Experten geprüften Studie des US-Pharmaunternehmens Pfizer und der Universität Texas hervorgeht. Demnach erreicht der Impfstoff bei den abgewandelten Formen wahrscheinlich ebenfalls eine Wirksamkeit von um die 95 Prozent.
Die Variante B.1.1.7 war zunächst in Großbritannien nachgewiesen worden. Ähnlich wie die in Südafrika aufgetauchte Variante 501Y.V2 zeichnet sie sich durch Veränderungen im Erbgut aus, die mehrere Veränderungen beim sogenannten Spike-Protein auf der Oberfläche zur Folge haben. Mit ihm dockt das Virus an Körperzellen an, um in diese einzudringen. Das Spike-Protein ist aber auch das indirekte Ziel der in Deutschland zugelassenen RNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna.
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Wird es eine Impfpflicht geben?
Nein. Eine allgemeine Impfpflicht hat die Bundesregierung klar ausgeschlossen. Auch für Berufsgruppen in Medizin und Pflege steht sie bisher nicht zur Debatte. Der Gießener Jura-Professor Steffen Augsberg, Mitglied im Deutschen Ethikrat, wollte ein solches Vorgehen in einem Interview des SWR aber nicht ausschließen: Wenn sich mit anderen Maßnahmen das Infektionsgeschehen zum Beispiel auf Intensivstationen nicht in den Griff bekommen lasse, «dann kann man darüber nachdenken, ob es insoweit eine bereichsbezogene Impfpflicht geben kann». Eine solche Option liege aber in weiter Ferne.
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Und was ist mit einer Impfpflicht durch die Hintertür?
Manche befürchten, dass sie ohne eine Corona-Impfung nicht mehr vollständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, weil etwa Geschäfte oder Restaurants den Zutritt ohne Nachweis einer Immunität verwehren. Mit Blick auf private Besitzer und Veranstalter sagte Andrea Kießling, Expertin für Infektionsschutzrecht an der Ruhr-Uni Bochum, dem SWR: «Wir können die nicht zwingen, dass sie auch mit Ungeimpften Geschäfte machen.» Umstritten bleibt zunächst, ob und wie etwa Restaurantbetreiber eine Immunität kontrollieren könnten. Jurist Augsberg hält «die bloße Variante, dass ich vorzeige, dass ich zum Beispiel geimpft bin, ohne dass das in weiterer Form überprüft oder mir zugeordnet wird», für unproblematisch.
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Wie viele Impfdosen erhält Deutschland?
Berlin erwartet in der kommenden Woche 27 000 Dosen neuen Impfstoffs gegen das Coronavirus. Es handelt sich um 23 400 Dosen von Pfizer/Biontech und 3600 Dosen des Herstellers Moderna, wie die Gesundheitsverwaltung am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Biontech-Vakzin soll demnach am Dienstag (26. Januar) eintreffen, die Termine für den Moderna-Impfstoff stehen noch nicht fest.
Für die fünfte Kalenderwoche erwartet die Gesundheitsverwaltung
29 250 Impfdosen (Biontech am 2. Februar), für die sechste Kalenderwoche 44 700 (35 100 Biontech am 9. Februar, 9600 Moderna). In der siebenten Kalenderwoche sollen 35 100 Dosen kommen (Biontech am 16. Februar), in der achten Kalenderwoche 30 000 (Moderna).Seit Beginn der Impfungen am 27. Dezember sind etwa 90 000 Dosen der Vakzine in Berlin angekommen. Sie wurden und werden in Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie in zunächst drei von sechs geplanten Impfzentren verabreicht.
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Wo wird der Impfstoff produziert? Wie lange dauert das?
Biontech will mit seinem US-Partner noch in diesem Jahr weltweit 50 Millionen Dosen liefern. 2021 sollen dann bis zu 1,3 Milliarden hergestellt werden - etwa in Mainz, Idar-Oberstein und Marburg. Aus der Produktionsanlage in Marburg sollen im ersten Halbjahr bis zu 250 Millionen Dosen kommen. Die Herstellung des Impfstoffs dauere eine Woche, heißt es vom Unternehmen. Qualitätskontrolle und Freigabe benötigten dann weitere drei Wochen. Zudem haben Biontech wie auch andere Hersteller schon vor einer Zulassung auf Halde produziert.
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Wie wird der Impfstoff deutschlandweit verteilt?
Der Bund lässt das Präparat je nach Bevölkerungsanteil an insgesamt 27 feste Standorte in den Bundesländern liefern. Ab dann sind die Länder für Lagerung und Verteilung sowie die Beschaffung von Impfzubehör wie Lösungsmittel, Spritzen und Kanülen zuständig.
Foto: picture alliance/dpa/Pool The Boston Globe/AP | Jessica Rinaldi
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Wie geht das logistisch?
Das Mainzer Unternehmen setzt da auf den US-Partner Pfizer. Dieser kann nach Biontech-Angaben die Impfstoffdosen in seinen weltweiten Vertriebszentren bis zu sechs Monate lagern. Das muss bei minus 70 Grad geschehen. In speziell entwickelten Versandboxen kann das Präparat bei diesen Temperaturen bis zu 15 Tage transportiert werden. Im Kühlschrank ist eine Lagerung bis zu fünf Tage möglich.
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Wo werden die Impfungen gemacht?
In der Anfangsphase in regionalen Impfzentren, die von den Ländern eingerichtet und betrieben werden. Eine Kühlung von minus 70 Grad ist nicht in jeder Arztpraxis möglich. Bis zu 442 Impfzentren sollen deutschlandweit zur Verfügung stehen. Zehntausende Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Helfer haben sich für Einsätze gemeldet. Mobile Impfteams sollen etwa in Pflegeheime und Krankenhäuser gehen.
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Wie kommt man zu einer Impfung?
Das ist nur mit Termin möglich, allerdings gibt es in Deutschland einen Flickenteppich. Denn die Terminvergabe regeln die Bundesländer. In Baden-Württemberg zum Beispiel ist geplant, dass neben einer App die telefonische Anmeldung über die bundesweit einheitliche Nummer 116117 oder auch direkt in größeren Impfzentren erfolgen kann. Niedersachsen wiederum hat eine landeseigene Hotline. Manche Länder schreiben ihre Bürger auch direkt an.
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Was ist mit den anderen Impfstoffen?
Neben den 300 Millionen Biontech-Dosen hat sich die EU auch 160 Millionen von Moderna gesichert. Bei Astrazeneca (400 Mio. Dosen) und Janssen Pharmaceutica (Dosen für 400 Mio. Menschen) hat die EMA ihre Prüfungen begonnen. Daneben hat die EU-Kommission Verträge mit Sanofi-GSK (300 Mio. Dosen) und Curevac (405 Mio.); mit Novavax (200 Mio.) ist Brüssel in Gesprächen. Die Impfstoffe werden unter den Mitgliedsstaaten nach Bevölkerungsanteil verteilt.
Der Impfstoff von Moderna könne die aktuellen Lieferschwierigkeiten von Biontech aber nicht ausgleichen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: Nach der erste Tranche von 13 000 Dosen würden in der nächsten Woche weitere 19 000 Dosen von Moderna erwartet. Damit es nicht zu Verwechslungen kommen könne, werde der Moderna-Impfstoff weiter nur an Mitarbeiter in den Unikliniken vergeben. "Die Menge des Impfstoffes bestimmt das Tempo", betonte Laumann. Es habe keinen Wechsel in der Impfstrategie gegeben. Die Impfbereitschaft sei größer als Ende des vergangenen Jahres erwartet.
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Wie viele Menschen können täglich geimpft werden?
Auch das hängt vom Bundesland ab. Bayern und Hessen peilen in den Zentren bis zu 30.000 Impfungen am Tag an. In Berlin sollen es bis zu 20.000 werden. Hamburg und Rheinland-Pfalz planen rund 7000. Ein Rechenbeispiel mit deutschlandweit täglich 150.000 Impfungen: Weil jeder mit dem Biontech-Serum zweimal gepikst werden muss, dauerte es etwa zwei Monate, bis 4,3 Millionen Menschen vollständig gegen Sars-CoV-2 geimpft wären. Das entspräche etwa der Hälfte derjenigen, die laut Impfverordnung zuerst an der Reihe sind.
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Werde ich nach der Impfung tatsächlich immun sein?
Eine erste Impfung bringt dem PEI-Präsidenten Klaus Cichutek zufolge eine Grundimmunisierung. Nach drei bis vier Wochen erfolgt eine zweite Impfung. Voraussichtlich zwei bis drei Wochen danach sei voller Schutz aufgebaut. Den bisherigen Analysen und Tests zufolge schützt das Biontech-Serum wohl mit 95-prozentiger Wirkung vor einer Covid-19-Erkrankung.
Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
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Können Geimpfte andere mit dem Coronavirus anstecken?
Möglich, aber weniger wahrscheinlich. PEI-Präsident Cichutek zufolge kann man sich auch nach einer Impfung noch anstecken - das Risiko sei aber deutlich reduziert. Das gilt auch für die Weitergabe von Viren. Zu einem letzten Urteil ist die Forschung hier noch nicht gekommen. Experten gehen davon aus, dass es noch leichte Corona-Symptome geben könne, aber keine schweren Krankheitsverläufe mehr. Auf jeden Fall wird dazu geraten, auch nach der Impfung weiter Abstand zu halten, Hände zu waschen und Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
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Ab welcher Zahl werden genug Menschen in Deutschland geimpft sein?
Um die Pandemie zu stoppen, müssten nach Schätzung von Experten etwa 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung geimpft werden. Das wären in Deutschland bis zu 58 Millionen Menschen. Laut Gesundheitsministerium sind für die zwei Präparate von Biontech und Moderna 136,3 Millionen Dosen sicher, die nahezu alle 2021 geliefert werden könnten. Damit ließen sich rechnerisch 68,2 Millionen Bürger impfen. Ob man sich auch nach einer überstandenen Corona-Infektion später zusätzlich impfen lassen sollte, wird noch wissenschaftlich erforscht.
Foto: picture alliance/dpa/BELGA | Benoit Doppagne
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Wie viele Menschen wollen sich überhaupt impfen lassen?
Seit dem Start der Corona-Impfungen kurz nach Weihnachten ist die Impfbereitschaft in Deutschland leicht gestiegen. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur sagten 67 Prozent, dass sie sich impfen lassen wollen. 40 Prozent wollen das so schnell wie möglich tun. Weitere 27 Prozent haben das zwar fest vor, wollen aber noch mögliche Folgen der Impfung anderer abwarten.
Kurz vor dem offiziellen Start der Impfkampagne in der gesamten EU am 27. Dezember hatten 32 Prozent angegeben, sich so schnell wie möglich impfen lassen zu wollen, weitere 33 Prozent wollten das erst später tun. 19 Prozent lehnten damals eine Corona-Impfung ab, inzwischen sind es 20 Prozent. Der Anteil der Unentschlossenen ist von 16 Prozent auf 13 Prozent gesunken.
Die Angst vor Nebenwirkungen hat unterdessen deutlich abgenommen. Vor dem Start der Impfkampagnen gaben noch 57 Prozent an, negative Folgen zu fürchten. Jetzt sind es nur noch 47 Prozent. 45 Prozent haben heute keine Angst mehr - im Vergleich zu 33 Prozent im Dezember.
Foto: picture alliance/dpa/Reuters/Pool | Hannibal Hanschke
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Wo gibt es genauere Informationen zum Impfen?
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat am Montag eine eigene Internet-Seite mit Informationen rund um das Coronavirus und die Impfungen geschaltet.
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Corona-Regeln bis 14. Februar
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Die Menschen in Deutschland müssen sich mindestens bis zum 14. Februar auf weitere Beschränkungen einstellen. Auf diese Maßnahmen haben sich Bund und Länder am 19. Januar geeinigt. Was in NRW jetzt gilt:
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Der Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert. Die bisher bis zum 31. Januar befristeten Schließungen der meisten Geschäfte, Restaurants, Theater, Museen und Freizeiteinrichtungen gilt also weiterhin bis zum 14. Februar.
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Verschärfte Maskenpflicht: In Bus und Bahn sowie beim Einkaufen müssen die besser schützenden FFP2-Masken oder OP-Masken getragen werden - Alltagsmasken aus Stoff reichen nicht mehr aus. Ab wann die neuen Regeln gelten, entscheiden die Bundesländer selbst. In NRW gilt die verschärfte Maskenpflicht ab Montag (25.1.).
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„Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen“, heißt es in der neuen, ab Montag (25.1.) gültigen Fassung der Coronaschutz-Verordnung von NRW. Kinder bis zum Grundschulalter sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen. Wo man keine OP- oder FFP2-Maske tragen muss, gelten weitgehend die bisherigen Regeln für normale Alltagsmasken. Die muss man zum Beispiel weiter auf Spielplätzen benutzen.
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Das Land NRW hat die sogenannte 15-Kilometer-Regel nach wenigen Tagen für die vier zunächst betroffenen Kreise wieder aufgehoben. Galt zuletzt die Kennzahl 200 bei der sogenannten 7-Tages-Inzidenz als Schallgrenze für rigorose Maßnahmen wie zum Beispiel die 15-Kilometer-Regelung, müssen die Kreise und kreisfreien Städte jetzt auch bei niedrigeren Zahlen individuelle Maßnahmen prüfen, wenn sie nicht ein Absinken unter die Zahl 50 bis zum Ende des Lockdowns am 14. Februar erwarten.
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Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen: Treffen jenseits des eigenen Haushalts sind weiterhin nur mit einer weiteren Person erlaubt.
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Die drastischen Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten in Nordrhein-Westfalen laut Schutzverordnung im öffentlichen Raum. Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. „Zu betreuende Kinder“ dürfen mitgebracht werden. Der Appell der Politik ist aber klar, dass die Menschen auch in den eigenen vier Wänden ihre Kontakte konsequent beschränken sollen. Ministerpräsident Laschet forderte auf, "sich nicht jeden Tag eine andere Person zu suchen".
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Home Office müssen die Arbeitgeber nun überall dort, wo es möglich ist, ermöglichen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, es zu begründen, wenn sie Arbeitnehmern diese Möglichkeit nicht bieten. Ein Klagerecht soll mit dieser Verordnung, die ab dem 27. Januar gilt, aber nicht verbunden sein, so der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
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Gestrichen wird in NRW ab dem 25.1. das allgemeine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Lediglich der Verkauf ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten. In Bayern war das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit wenige Tage zuvor gekippt worden. Auch in NRW hatte es nach Medienberichten rechtliche Bedenken gegeben.
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Die neue Coronaschutz-Verordnung für NRW stellt strengere Regeln für Religionsgemeinschaften auf, was das Abhalten von Gottesdiensten angeht. Sie müssen den Behörden unter anderem gemeldet werden. Zuletzt hatte es immer wieder Ärger um Gottesdienste freikirchlicher Gemeinden in NRW gegeben.
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Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen, oder die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Bund und Länder hatten am 19. Januar beschlossen, dass Kitas und Schulen bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen bleiben beziehungsweise die Präsenzpflicht ausgesetzt wird.
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Auch Kindertagesstätten sollen für die Fortdauer des Lockdowns bis zum 14. Februar geschlossen bleiben. In NRW gibt es bereits seit dem 11. Januar nur noch einen eingeschränkten Betrieb, die Kitas bleiben aber grundsätzlich geöffnet. Das soll jetzt so bleiben: Die Landesregierung hat angekündigt, dass für die Kitas in NRW weiter die bisherige Strategie gelte, sie im "eingeschränkten Pandemiebetrieb" offen zu halten.
Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
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Das Land NRW hat am Mittwoch (20. Januar) einen Impfstopp in Krankenhäusern verhängt, die mit Biontech-Impfstoff versorgt werden. Grund seien Lieferprobleme, heißt es in einer E-Mail des Gesundheitsministeriums, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Seit dem 18. Januar wird in den NRW-Kliniken das besonders gefährdete Personal geimpft.
Auch sollten die Impfzentren den Betrieb aufnehmen und zunächst alle über 80-Jährigen, zuhause lebenden Menschen impfen - dies wird aufgrund der Lieferverzögerung nun um eine Woche verschoben.
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Für Millionen Sporttreibende in den Vereinen geht mit den Beschlüssen von Bundesregierung und Länderchefs vom Dienstag das Warten auf die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs bis zumindest in den Februar weiter.
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Die Profiligen indes dürfen ohne Zuschauer und mit strengen Hygienekonzepten weiterspielen. In enger Taktung will etwa der Fußball sein Programm mit Bundesliga, DFB-Pokal und Europacup im Winter fortsetzen, auch wenn zuletzt immer wieder Coronafälle nachgewiesen wurden.
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Das Ziel von Merkel und den Regierungschefs der Länder ist weiterhin, zu einer 7-Tage-Inzidenz je 100 000 Einwohner von unter 50 zu kommen. Dies gewinne nochmals an Bedeutung durch die entdeckte Mutation des Coronavirus, die sich schneller verbreite.
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Sturm auf das Kapitol in Washington
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Eskalation in Washington: Polizisten mit gezogenen Waffen beobachten, wie Demonstranten versuchen, in die Kammer des Repräsentantenhauses im US-Kapitol einzudringen.
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Während der Kongress sich darauf vorbereitet, den Sieg des gewählten Präsidenten Joe Biden zu bestätigen, haben sich Tausende von Menschen versammelt, um ihre Unterstützung für Präsident Donald Trump und seine Behauptungen über Wahlbetrug zu zeigen. Sicherheitskräfte versuchen, sie aufzuhalten.
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Die Polizei überwacht Demonstranten, die versucht haben, durch eine Polizeiabsperrung zu brechen am Kapitol in Washington.
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Unterstützer des US-Präsidenten Trump versuchen eine Absperrung vor dem Kapitol zu durchbrechen.
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Vor der Eskalation nahmen Tausende Menschen an einer Kundgebung zur Unterstützung des US-Präsidenten Trump teil.
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Donald Trump, noch amtierender Präsident der USA, erneuerte seine haltlosen Behauptungen über Betrug bei der Abstimmung. Seinem Stellvertreter Mike Pence warf er wegen dessen Weigerung, die Bestätigung der Wahlergebnisse im Kongress zu verhindern, mangelnden Mut vor.
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Nach der Rede Trumps marschierten Hunderte seiner Unterstützer auf den Parlamentssitz zu.
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Einige lieferten sich dort Handgreiflichkeiten mit Einsatzkräften.
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Vizepräsident Mike Pence eröffnete als Präsident des Senats im Kapitol die Sitzung, um die Stimmen des Electoral College zu zählen, die bei der Wahl im November abgegeben wurden. Rechts steht die Sprecherin des Repräsentantenhauses Nancy Pelosi.
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Nach dem Sturm auf das Kapitol wurde das Parlamentsgebäude evakuiert. Die Abgeordneten wurden in Sicherheit gebracht.
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Eindringlinge im US-Kapitol: Polizisten beobachten Demonstranten in einem Flur in der Nähe der Senatskammer.
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Gezogene Waffen im Parlament: Polizisten mit gezogenen Waffen beobachten, wie Demonstranten versuchen, in die Kammer des Repräsentantenhauses im US-Kapitol einzudringen.
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Diese Corona-Regeln gelten im Dezember
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In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1.12. eine neue Corona-Schutzverordnung. Worauf man im Dezember achten sollte:
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KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN:
Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Kampf gegen die anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen für strenge Kontaktbeschränkungen vom 1. Dezember an strengere Regeln festgelegt - für Weihnachten und Silvester wird es eine Sonderregelung geben.
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PRIVATE ZUSAMMENKÜNFTE:
„Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken“, heißt es in der neuen Verordnung. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
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WEIHNACHTEN UND SILVESTER
Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar sind Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen erlaubt, heißt es in der Verordnung. Kinder bis 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Die Ministerpräsidenten der Länder rufen die Menschen auf, vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. „Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden“, heißt es. Mit der Selbstquarantäne soll die Gefahr von Corona-Infektionen im Umfeld der Feierlichkeiten so gering wie möglich gehalten werden.
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SKIFAHREN
Ski-Lifte müssen in NRW vorerst geschlossen bleiben, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ( CDU ). Das Verbot gelte zunächst bis zum 20. Dezember. Er gehe aber nicht davon aus, dass sich das Infektionsgeschehen und damit das Verbot über Weihnachten ändere, so der Minister.
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GOTTESDIENSTE:
Bund und Länder suchen das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften, um möglichst Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung zu treffen. Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter gilt es dabei zu vermeiden.
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SILVESTER:
Die Ministerpräsidenten der Länder untersagen Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. „Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen“, heißt es in dem Beschlussentwurf. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten - ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.
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MUND-NASE-BEDECKUNG:
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die etwa im ÖPNV oder Handel gilt, wird erweitert. Künftig soll sie auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen gelten. Gleiches gilt für alle Orte mit Publikumsverkehr in Innenstädten, auch unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung obliegt den örtlichen Behörden.
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HOCHSCHULEN UND UNIVERSITÄTEN:
Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen - mit Ausnahme von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen.
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SCHULEN:
In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gilt künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht.
In „besonderen Infektionshotspots“ wird es demnach in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch „weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ geben, beispielsweise Hybridunterricht.
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WIRTSCHAFT, KULTUR, REISEBRANCHE, SOLOSELBSTSTÄNDIGE:
Auch die staatlichen Hilfen für betroffene Betriebe werden bis zum 20. Dezember verlängert. Diese seien für Unternehmen und Beschäftigte essenziell und ein wichtiges Element für die hohe Akzeptanz der notwendigen Schutzmaßnahmen bei den Bürgerinnen und Bürgern, heißt es. Die Ausgaben für diese Unterstützung im November werden auf 15 Milliarden Euro beziffert.
Vorgeschlagen ist auch, Hilfsmaßnahmen für Branchen, die absehbar in den kommenden Monaten weiterhin «erhebliche Einschränkungen» hinnehmen müssten, bis Mitte 2021 zu verlängern. Genannt werden die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche.
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HOMEOFFICE:
Arbeitgeber sollten prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden könnten. Damit solle bundesweit der Grundsatz „Stay at Home“ („Bleibt Zuhause“) umgesetzt werden.
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HANDEL:
Die Bevölkerung wird aufgerufen, Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen.
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KRANKENHÄUSER/PFLEGE:
Der Bund will für besonders gefährdete (vulnerable) Gruppen, etwa Patienten in Krankenhäusern und Bewohner von Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen, ab Anfang Dezember 2020 gegen eine geringe Eigenbeteiligung 15 FFP2-Masken pro Person zur Verfügung stellen. Zudem sind je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen.
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REISERÜCKKEHRER:
Die Verordnung sieht vor, dass die häusliche Quarantäne bei Reiserückkehrern und Kontaktpersonen einheitlich auf zehn Tage im Regelfall festgelegt wird - gerechnet ab dem Tag der Einreise beziehungsweise dem letzten Tag des Kontakte.
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SOZIALVERSICHERUNG:
Der Bund stabilisiert die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent, indem er darüber hinausgehende Finanzbedarfe zumindest bis 2022 aus dem Bundeshaushalt deckt. In diesem Rahmen prüft der Bund, wie eine steuerfinanzierte Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Hintergrund der hohen coronabedingten Mehrkosten aussehen könnte.
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Die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern
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Mit härteren Corona-Auflagen hoffen Bund und Länder den rasanten Anstieg der Infektionszahlen insbesondere in deutschen Risikoregionen einzudämmen. Konkret vereinbarten die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten dies . . .
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MASKENPFLICHT:
In Städten und Regionen mit stark steigenden Corona-Zahlen soll die Maskenpflicht erweitert werden. Sie soll ab 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen auch überall da gelten, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen.
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PRIVATE FEIERN:
In Regionen mit einem Wert über 35 Neuinfektionen soll es eine Begrenzung von 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum geben.
Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen sollen private Feiern auf maximal zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf höchstens zehn Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum begrenzt werden. In NRW gilt bislang bei einer Inzidenz von 50 eine Höchstgrenze von 25 Gästen.
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KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN:
Übersteigen die Neuinfektionen den 50er Wert dürfen sich künftig nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Sollten die neuen Maßnahmen den Anstieg nicht zum Stillstand bringen, wird dies auf bis zu fünf Personen oder die Angehörigen zweier Hausstände verringert. Die bisherige Regelung in NRW sieht eine Reduzierung auf fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten vor.
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SPERRSTUNDE:
Ebenfalls bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen soll eine Sperrstunde um 23.00 Uhr für die Gastronomie verhängt werden. Bars und Clubs sollen geschlossen werden.
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VERANSTALTUNGEN:
Wird der 50er Wert überschritten, wird die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes. In NRW gilt für diese Hotspots bislang eine Höchstgrenze von 500 (draußen) bzw. 250 Teilnehmern (in Innenräumen).
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BEHERBERGUNGSVERBOTE:
Die Beherbergungsverbote für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten waren vor den Beratungen am umstrittensten. Bund und Länder fanden auch im Kanzleramt keine Einigung und vertagten das Thema erst einmal bis zum 8. November. Bis dahin soll diese Maßnahme auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
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