Prozesse
Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa) - Die monatelangen Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Bezieher sanktionieren, sind teilweise verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag verkündet.
Dienstag, 05.11.2019, 10:11 Uhr
aktualisiert: 05.11.2019, 10:14 Uhr