Staatsanwaltschaft Detmold sieht keine Erfolgsaussichten einer Revision
Bewährungsstrafe gegen Heiko V. rechtskräftig
Detmold/Lügde (WB). Im Missbrauchsfall Lügde ist die Bewährungsstrafe gegen Heiko V. rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat am Donnerstag die Revision gegen das Urteil, das am 17. Juli dieses Jahres verängt wurde, zurückgenommen – nach »eingehender Überprüfung der Erfolgsaussichten«.
Donnerstag, 07.11.2019, 14:19 Uhr
aktualisiert: 07.11.2019, 15:20 Uhr