Zwei Frauen – 84 und 88 Jahre alt – sind im Zusammenhang mit einer Coronainfektion gestorben
Zwei weitere Todesfälle im Kreis Paderborn
Paderborn -
Im Kreis Paderborn sind zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion zu beklagen: Eine 84-jährige Frau aus Paderborn und eine 88-jährige Frau aus Delbrück sind verstorben. Das meldet das Kreisgesundheitsamt am Montagmittag (Stand 11 Uhr).
Von ,Neue Coronafälle gibt es gegenüber Samstagabend nicht. Am Samstag (Stand 17 Uhr) hatte das Kreisgesundheitsamt 85 Neuinfektionen bekanntgegeben. Derzeit sind 544 Menschen mit dem Virus infiziert. Die aktiven Fälle verteilen sich wie folgt: Paderborn (248), Delbrück (71), Borchen (44), Hövelhof (36), Altenbeken (34), Bad Lippspringe (33), Bad Wünnenberg (28), Salzkotten (20), Lichtenau (17), Büren (13).
68 Corona-Patienten werden zurzeit im Krankenhaus behandelt, 23 von ihnen intensivmedizinisch. 1458 Menschen befinden sich in vom Paderborner Kreisgesundheitsamt angeordneter Quarantäne.
Die Zahl der aufsummierten und laborbestätigten Coronavirus-Infektionen seit Ausbruch der Pandemie beträgt unverändert 5151. Die Zahl der Erkrankten, die eine akute Infektion überstanden haben und als genesen gelten, beträgt weiterhin 4498. 109 Menschen sind in Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion verstorben.
Das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) weist für den Zeitraum 4. bis 10. Januar – wie bereits berichtet – eine Sieben-Tages-Inzidenz von 129,6 aus (Stand, 11. Januar, 0 Uhr). Die Sieben-Tages-Inzidenz ist die Anzahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche, umgerechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Neue Coronaschutzverordnung in NRW greift
Vom heutigen Montag an greift die neue Coronaschutzverordnung, die das Land Nordrhein-Westfalen in der Nacht auf Freitag veröffentlicht hat. Die 15-Kilometer-Regel für Einwohner in extremen Corona-Hotspots mit Inzidenzwerten über 200 – so wie aktuell im Kreis Höxter – ist nicht in der neuen Verordnung zu finden. Nach Angaben eines Sprechers des NRW-Gesundheitsministeriums müssen die betroffenen Kreise dies in eigenen Verfügungen regeln.
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona
Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.
* Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
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