Inzidenzwert liegt im Kreis Paderborn auch am Montagmorgen bei 129,6
Keine neuen Zahlen vom LZG
Paderborn -
Der offizielle Inzidenzwert im Kreis Paderborn hat sich von Sonntag auf Montag (0 Uhr) nicht verändert. Er liegt weiterhin bei 129,6. Wie in vielen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden dem Landeszentrum für Gesundheit (LZG) aus dem Kreis Paderborn am Sonntag keine neuen Fälle übermittelt.
Der Inzidenzwert ergibt sich aus der Summe der neuen Coronavirus-Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Der offizielle Wert des LZG*, das für den Kreis Paderborn für die vergangenen sieben Tage 399 Fälle notiert, ist ausschlaggebend für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW, wenn es um Allgemeinverfügungen geht. Am Sonntag hatte das LZG 40 neue Fälle ausgewiesen. Das Paderborner Kreisgesundheitsamt hatte am Samstag (Stand 17 Uhr) 85 neue Corona-Fälle vermeldet.
Der Inzidenzwert in Nordrhein-Westfalen liegt am Montagmorgen bei 150,0 (-0,1). Der Blick in die Nachbarkreise ergibt nach LZG-Angaben folgendes Bild: Gütersloh 195,7 (202,5) – Lippe 146,2 (166,9) – Höxter 261,0 (Höchstwert in NRW/258,1) – Hochsauerlandkreis 108,6 (94,0) – Soest 119,3 (109,7).
Neue Coronaschutzverordnung in NRW greift
Vom heutigen Montag an greift die neue Coronaschutzverordnung, die das Land Nordrhein-Westfalen in der Nacht auf Freitag veröffentlicht hat. Die 15-Kilometer-Regel für Einwohner in extremen Corona-Hotspots mit Inzidenzwerten über 200 – so wie aktuell im Kreis Höxter – ist nicht in der neuen Verordnung zu finden. Nach Angaben eines Sprechers des NRW-Gesundheitsministeriums müssen die betroffenen Kreise dies in eigenen Verfügungen regeln. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung auf der Website des Landes.
Weitere Informationen
Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr und am Samstag in der Zeit von 12 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05251/3083333 zu erreichen. Beantwortet werden allgemeine Fragen zu Covid-19. www.kreis-paderborn.de/corona
Hier informiert das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona. Hier geht es direkt zur aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 11. Januar).
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Es gibt auch einen Infoservice per Newsletter. Zudem ist der Informationsservice der Rufnummer 116117 erweitert worden (kostenlos, sieben Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden dort Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die -Schutzimpfung.
* Stichwort: Melde- und Übermittlungsverzug
Das LZG führt zum Meldeprozess auf seiner Website folgendes aus: „Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten täglich im Laufe des Abends an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide weisen einmal täglich zum Tageswechsel einen aktualisierten Stand aus. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden.“
Das RKI schreibt zu einem möglichen Melde- und Übermittlungsverzug auf seiner Website: „Für die Gesamtzahl pro Bundesland/Landkreis werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet, die dem RKI bis zum jeweiligen Tag um 0 Uhr übermittelt wurden. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem RKI neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden in der Grafik Neue COVID-19-Fälle/Tag dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt.
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