Außerhaus-Umsatz der Gastronomie soll nicht angerechnet werden
Wirrwarr um Corona-Hilfen
Paderborn/Berlin -
Bei den Betrieben, die in der neuerlichen Lockdown-Phase schließen müssen, gibt es große Unsicherheiten bezüglich der Finanzhilfen. Gastronomen befürchten, dass Umsätze aus dem Außerhausverkauf von Speisen und Getränken auf die pauschale Entschädigungszahlung durch den Staat angerechnet werden könnten. Dementsprechend verzichten einige derzeit auf den Außerhausverkauf. Jetzt deutet sich aber Entwarnung an.
Mittwoch, 04.11.2020, 00:25 Uhr
aktualisiert: 04.11.2020, 06:50 Uhr