„Bündnis C“-Kandidaten nur mit Gegenstimmen vom Kreiswahlausschuss zugelassen
Diskussion um Ladungsfrist
Minden (hjA). Trotz erheblicher Bedenken einiger seiner Mitglieder hat der Kreiswahlausschuss am Montag die Wahlvorschläge der Partei „Bündnis C – Christen für Deutschland“ für die Kommunalwahl am 13. September zugelassen. Grund für die Bedenken war die sehr kurze Ladungsfrist zur Wahlversammlung von Bündnis C am 21. Juli in Espelkamp. Der Bundesvorstand der Nachfolgepartei der Partei Bibeltreuer Christen (PBC) selbst sieht eine Ladungsfrist von mindestens fünf Tagen vor. Die Dependance von Bündnis C im Altkreis Lübbecke aber hatte nur drei Tage vor der Versammlung die Einladungen versandt.
Montag, 03.08.2020, 23:18 Uhr
aktualisiert: 04.08.2020, 05:04 Uhr