Amtsgericht Bad Oeynhausen urteilt: 58-Jähriger muss Geldstrafe zahlen
Unterschlagung lohnt sich nicht
Bad Oeynhausen (WB/wa). Weil er Waren im Wert von etwa 10.400 Euro unterschlagen haben sollte, musste sich ein 58-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen verantworten. Die beiden Fälle, über die das Gericht verhandelte, hatten sich in der Zeit von August 2017 bis April 2019 zugetragen.
Freitag, 05.06.2020, 11:03 Uhr
aktualisiert: 05.06.2020, 11:40 Uhr