OVG Münster: Gemeinde muss Abhängen nicht rückgängig machen
Streit um Wahlplakate
Schlangen (WB). Die Gemeinde Schlangen ist nicht verpflichtet, Wahlplakate eines Einzelbewerbers für die Bürgermeisterwahl, deren Entfernung sie veranlasst hatte, erneut anbringen zu lassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mit einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss entschieden.
Donnerstag, 10.09.2020, 11:11 Uhr
aktualisiert: 10.09.2020, 11:14 Uhr