Krankenkasse lehnte Kostenübernahme für Unterstellmöglichkeit ab
Kein Anspruch auf Rolligarage
Detmold (WB/ca). Eine Krankenkasse braucht einem Versicherten keine Rollstuhlgarage zu bezahlen. Das hat das Sozialgericht Detmold entschieden.
Dienstag, 03.12.2019, 08:27 Uhr
aktualisiert: 03.12.2019, 08:30 Uhr