Verwaltungsgericht Minden: Kläger und Kreis Höxter verständigen sich auf Vergleich
Fahrlehrer darf Lizenz nur kurz behalten
Warburg (WB/ben). Ein Fahrlehrer aus dem Warburger Land (Kreis Höxter) bekommt seine Fahrlehrererlaubnis nicht zurück. Der Mann darf seine Fahrschule allerdings noch bis Ende des Jahres weiterführen, um sein Geschäft abzuwickeln oder zu verkaufen. Denn der Entzug der Erlaubnis wird bis zum 31. Dezember dieses Jahres nicht vollzogen. Einen entsprechenden Vergleich schlossen der Mann und der Kreis Höxter als Aufsichtsbehörde vor dem Verwaltungsgericht Minden.
Montag, 08.07.2019, 14:54 Uhr
aktualisiert: 08.07.2019, 18:18 Uhr