Landgericht Münster entscheidet, dass 50-Jähriger bei Tat schuldfähig war
„Horror-Haus“: Wilfried W. muss Psychiatrie verlassen
Höxter (WB). Fast zwei Jahre nach dem Urteil im „Horror-Haus“-Prozess hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Münster entschieden, dass Wilfried W. (50) bei Begehung der Taten schuldfähig war und doch nicht in die Psychiatrie gehört. Wilfried W. wird jetzt in ein gewöhnliches Gefängnis verlegt.
Mittwoch, 02.09.2020, 10:58 Uhr
aktualisiert: 02.09.2020, 11:02 Uhr