Kommunalwahl stellt indirekt auch Weichen für die zukünftigen Ortsvorsteher
Belange der Dörfer engagiert vertreten
Borgentreich (WB). Mit dem Gang zur Urne entscheiden die Wahlberechtigten bei der Kommunalwahl am 13. September indirekt auch, wer als Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister im Warburger Land die Belange seiner Ortschaft gegenüber dem Stadtrat vertreten wird. Dem Rat müssen diese Ehrenbeamten selbst aber nicht angehören. Wer Ortsvorsteher werden kann und welche Aufgaben mit diesem Ehrenamt verbunden sind, wollen wir am Beispiel der Stadt Borgentreich einmal näher unter die Lupe nehmen.
Dienstag, 01.09.2020, 05:58 Uhr
aktualisiert: 01.09.2020, 06:01 Uhr