Im Sportbetrieb des Kreises Herford treten Lockerungen der Coronaschutzverordnung in Kraft
Es darf wieder trainiert werden
Kreis Herford (WB) -
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die seit dem 22. Februar gilt, wird ein eingeschränkter Sportbetrieb möglich. Das hat die Kreisverwaltung mitgeteilt. Beispielsweise ist Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel unter bestimmten Bedingungen oder Schulsport sowie Leistungssport wieder erlaubt.
Freitag, 26.02.2021, 13:44 Uhr