Einspruch gegen die Kommunalwahl in den Wahlbezirken 9 und 14, die das Wahllokal im Rathaus hatten
Zulässig, aber unbegründet
Schloß Holte-Stukenbrock (WB) -
Der Wahlprüfungsausschuss sieht keinen Grund, die Gültigkeit der Ergebnisse der Kommunalwahl vom 13. September anzuzweifeln. Der Ausschuss hat sich am Montag mit zwei gleichlautenden Einsprüchen gegen die Wahl in den Wahllokalen im Rathaus, Wahlbezirk 9 und 14, beschäftigt. Das einstimmige Ergebnis des Ausschusses: Die Einsprüche sind zulässig, aber unbegründet. Die unterstellte Unregelmäßigkeit habe auf das Wahlergebnis bei der Sitzverteilung aus der Reserveliste und bei der Bürgermeisterwahl keinen Einfluss gehabt. Das letzte Wort hat der Stadtrat am 15. Dezember.
Montag, 07.12.2020, 18:52 Uhr