Rietberg
Urteil im Raubmord-Prozess rechtskräftig
Rietberg (ssn) - Nach Abschluss des Westerwieher Raubmord-Prozesses im Mai 2019 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun auch das Urteil des Landgerichts Bielefeld gegen Artur T. bestätigt. Es ist somit rechtskräftig.
Donnerstag, 03.09.2020, 17:12 Uhr
aktualisiert: 03.09.2020, 17:46 Uhr