Zahnarzt muss sich vor Berufsgericht verantworten
Kürzel führt in die Irre
Gütersloh (WB/mdel). Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe wirft einem Zahnarzt aus dem Kreis Gütersloh vor, gegen seine Berufspflichten als Zahnarzt verstoßen zu haben. Verhandelt wird der Fall am Mittwoch, 28. August, vor dem Berufgericht für Heilberufe am Verwaltungsgericht Münster.
Mittwoch, 07.08.2019, 11:15 Uhr
aktualisiert: 07.08.2019, 11:20 Uhr