Graffiti
AJZ-Vorstand ohne Strafe
Juristischer Erfolg für das linksautonome Arbeiterjugendzentrum (AJZ) in Bielefeld: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat jetzt entschieden, dass der angeklagte Vereinsvorstand strafrechtlich nicht dazu verpflichtet ist, ein Graffito auf dem Gebäude des Vereins zu beseitigen, der das Kennzeichen eines verbotenes Vereins darstellt.
Freitag, 27.11.2020, 13:12 Uhr